Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Cuma Gün Kuriertransporte e.K., Koblenzer Str. 13, 90451 Nürnberg, E-Mail: info@guen-transporte.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Seit 1995 arbeiten wir mit einem Team, was ursprünglich aus 4 Mitarbeiter bestand und sich mittlerweile auf über 120 Mitarbeiter entwickelt hat um Dynamik und Flexibilität im Dienstleistungsbereich zu gewährleisten.

Unsere Stärken sind neben Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Kompetenz auch ein gepflegtes Äußeres der Mitarbeiter wie auch unseren Fuhrpark.

Unsere Auftraggeber schätzen unsere Qualität und den freundlichen Service.

Mit uns haben sie absolut die beste Wahl getroffen ihre Waren von A nach B zu bringen. Service wird bei uns ganz großgeschrieben und das mit einer 100 % Sicherheit!

Im Weiteren werden Sie auf unserem Internet – Präsenz mehrere Möglichkeiten bekommen uns zu kontaktieren. Eine von uns gepflegte Stellenbörse und eine breite Palette von Fahrzeugen stehen zu ihrer Verfügung, wie es im Bereich Fuhrpark zu sehen ist.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Zusätzliche AGB´s von der Firma Gün Kuriertransporte

Bitte lesen sie Sich unsere AGB sorgfältig durch!

§ 1

Die Fa. Gün Kuriertransporte Cuma Gün (nachfolgend Gün) betreibt ein Kurier- und Transportunternehmen i.S. des HGB, Viertes Buch, Sechster Abschnitt.

§ 2

Die Beförderung erfolgt wahlweise nach freiem Ermessen durch Gün oder einem freien Unternehmen, welches durch Gün damit beauftragt wird. Gün ist berechtigt, Kurier- und Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmungen zu vermitteln. Gün wird dann lediglich als Vermittler des Transportvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. Gün stellt bei der Vermittlung von Aufträgen sicher, das die Durchführung des Transportes auf Grundlage des HGB und dieser AGB erfolgt. Die Auswahl der beauftragen Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

§ 3

Befördert werden können alle Sendungen innerhalb des Gebietes Bayern (Frankenland), die sich für die Beförderungen mit PKW und Transporter bis 3,5 t Gesamtgewicht eignen. Die Beförderung von Personen und Gefahrgut ist ausgeschlossen.

§ 4

Gegenstand des Kurier- und Transportauftrages ist die Abholung und die Zustellung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einer empfangsberechtigten dritten Person. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Ablieferungsquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert. Sendungen, welche in Größe und Gewicht auch hinterlegt werden können, werden bei nicht Antreffen eines Empfangsberechtigten in einer geeigneten Form hinterlegt.

§ 5

Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Diese Sendungen sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggfs. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen; nicht erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes schriftlich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden und/oder Fehlmengen. Das Fehlen von Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. ist binnen 3 Tage nach Ablieferung schriftlich gegenüber dem Frachtführer gelten zu machen. Bei Überschreitung o.g. Fristen entfallen jegliche Haftungen.

§ 6

Die Art des Transportmittels bestimmte der Frachtführer. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt nach Verkehrslage und Disposition der einzelnen Transportmittel. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 7

Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste von Gün. Alle dort angegebenen Preise sind rein Netto, zzgl. gesetzl. Mwst. Für die Abrechnung von Transportaufträgen wird die jeweils günstigste Straßenverbindung zwischen dem Ort der Abholung und dem Ort der Zustellung zugrunde gelegt. Für die Abrechnung von Kurieraufträgen wird die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke zwischen dem Ort der Abholung und dem Ort der Zustellung zugrunde gelegt. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu entrichten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann Gün für jede weiter Mahnung 10,- € sowie Verzugszinsen i.H.v. 4 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Deutschland verlangen.

§ 8

Gün sowie die beauftragten Kuriere und Unternehmungen haften im Rahmen des HGB für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages. Die Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Zustellung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen des HGB. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan u.ä. bruchempfindliche Gütern haftet der Frachtführer nur, wenn diese deutlich durch auffällig gestaltete Warnungen nach außen kenntlich gemacht und sachgemäß gegen Schlag und Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt sind. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haftet der Frachtführer, wenn nachgewiesen wird, das dieser Schaden auf dessen Verschulden beruht. Für Lieferfristüberscheitungen und sonstige Vermögensschäden i.S. des HGB wird nur bei Verschulden durch den Frachtführer gehaftet. Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen gem. HGB. Weitergehende Ansprüche, gleich welchen Grundes, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung bleibt unberührt. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird.

§ 9

Wird eine garantierte Laufzeit der Sendung nicht eingehalten, so ist die Höhe der Ersatzleistung durch die Höhe des Beförderungsentgeltes je Auftrag für diese Sendung begrenzt. Höhere Gewalt jeder Art (Unwetter, Aussperrung, behördliche Hindernisse, Krieg, Unruhen etc.) oder fehlende bzw. mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Ablauf mittelbar beeinflussen, entbinden den Frachtführer von jeder Laufzeitzusage.

§ 10

Sämtliche Ansprüche gegen Gün sowie beauftragte Frachtführer, Kuriere und Unternehmungen verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens jedoch mit der Auslieferung des Gutes.

§ 11

Von diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftaggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Frachtführer ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 12

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 

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