Fahrtenbuchführung und Fahrerkarten!
Fahrtenbuchführung
Wer ein Fahrtenbuch führt, sollte sich vorher darüber informieren, wie es aufgebaut sein soll und was es beinhalten muss. Wer sein Fahrtenbuch in Form von losen Zetteln führt, die er in einem dafür vorgesehenen Schuhkarton sammelt, wird feststellen müssen, dass das als Fahrtenbuch nicht ausreicht.
Ein Fahrtenbuch wird zu Dokumentationszwecken angelegt und enthält eine Übersicht darüber, welche Fahrten zu welchem Zweck unternommen wurden. Der Begriff "Fahrtenbuch" ist dabei vom Gesetz zunächst nicht näher erläutert (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Hier ist lediglich von einem „ordnungsgemäßen Fahrtenbuch“ die Rede.
Elektronische Fahrtenbuchführung
Eine Fahrerkarte wird benötigt für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als 9 Fahrgastplätzen und Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung kleiner 3,5 t, sofern die Fahrzeuge damit ausgestattet sind.
Die Fahrerkarte speichert alle Lenk- und Ruhezeiten mindestens 28 Tage. Grundsätzlich ist jede Fahrerkarte 5 Jahre gültig! Auch bei Ersatz der Fahrerkarte entspricht das Gültigkeitsdatum dem der ersetzten Karte.
Strafen bei fehlerhaften führen eines Fahrtenbuches:
Das Fahrtenbuch wurde nicht ordnungsgemäß geführt bzw. nicht ausgehändigt oder die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist wurde nicht eingehalten . ( 1 Punkt in Flensburg und 50 Euro Strafe) Angabe ohne Gewähr.
Wir wollen Ihnen hier nicht alle Strafen und Bußgelder aufführen, nur ein Hinweis geben wie wichtig es ist ordnungsgemäß alle Fahrten aufzunehmen.