Lenk und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für alle Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht. Bitte beachten Sie, dass die  Vorschriften gemäß Fahrpersonalverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung die gesetzliche Grundlage bilden.

  1. Fahrtunterbrechung: mindestens 45 min nach 4,5 Std. Lenkzeit. Aufteilung in ein Abschnitt von 15 min., gefolgt von einem Abschnitt von 30 min zulässig.

  2. Tägliche Lenkzeit: maximal 9 Std., Erhöhung auf 10 Std. zweimal pro Woche zulässig.

  3. Wöchentliche Lenkzeit: höchstens 56 Std. pro Woche, höchstens 90 Std. in 2 aufeinander folgenden Wochen.

  4. Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 Std., dann 9 Std. zu nehmen. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein weiterer Ausgleich vorgeschrieben Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum.

  5. Wöchentliche Ruhezeit: mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit. Verkürzung auf 24 Std. in einer Woche möglich, dann muss aber in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Std. eingehalten sein. Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Std. innerhalb von drei Wochen ausgeglichen sein. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.

  6. Mitzuführende Nachweise: sind diejenigen der letzten 28 vorausgehenden Kalendertage.

  7. Ruhezeit bzw. Feiertage sind genauso einzutragen wie Lenkzeiten, dazu den freien Raum zwischen den Wochen bzw. Tag (Notizen im Fahrtenbuch rückseitig) verwenden!

Weitere Informationen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten finden Sie unter bag.bund.de. Und denken Sie immer daran: Müdigkeit am Steuer ist gefährlich!